



Selbstständige haben keinen Arbeitgeber, der für sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Selbstständige müssen somit von Beginn ihrer Selbstständigkeit an, auch selbst für ihr Alter die entsprechende Vorsorge treffen. Das ist gerade zu Beginn der Selbstständigkeit nicht unbedingt einfach, müssen doch die Beträge, die für die Altersvorsorge verwendet werden sollen, erstmal selbst erwirtschaftet werden können.
Möglichkeiten der Altersvorsorge gibt es viele, so können Investmentfonds bespart werden, es kann eine Rentenversicherung abgeschlossen werden oder ein normaler Banksparplan. Der risikofreudige Selbstständige kann natürlich auch in Aktien investieren - egal wofür er sich entscheidet - Hauptsache er tut es, denn sonst besteht die Gefahr der Altersarmut, da während der Selbstständigkeit kein gesetzlicher Rentenanspruch erworben wird. Dessen sind sich viele Selbstständige nicht immer bewusst.
Eine weitere Möglichkeit für den Selbstständigen, private Altersvorsorge zu betreiben, die sogar staatlich gefördert wird, ist die Basis Rente, die auch unter dem Begriff Rürup Rente bekannt ist. Diese Möglichkeit hat der Staat als Pendant zur Riester Rente geschaffen. Die Beiträge für die Basis Rente können bis zu einer bestimmten steuerlich geltend gemacht werden und lohnen sich besonders für Selbstständige mit einer hohen Steuerlast.
Ein weiterer Vorteil der Basis Rente besteht darin, dass sie vor staatlichem Zugriff geschützt ist. Das bedeutet, die Beträge, die über die Basis Rente für die Altersvorsorge angespart werden, fließen im Fall einer Insolvenz nicht in das verwertbare Vermögen ein. Das heißt, diese Altersvorsorge bleibt sicher bis in das Alter erhalten, während Vermögen, dass an der Börse erzielt wird, unter Umständen dann verwertet werden muss.