



Die Abgeltungssteuer und die Altersvorsorge
Ab dem 01.01.2009 sind wir in Deutschland wieder einmal um eine Steuer reicher - die Abgeltungssteuer wird nämlich genau an diesem Tag eingeführt. Vereinfacht gesagt bedeutet diese Steuer, dass alle Erträge, die man aus Kapitalanlagen generiert, mit einem pauschalen Steuersatz von 25%, zzgl. Kirchensteuer, zzgl. Solidaritätszuschlag (höchstens jedoch 28%) versteuert werden müssen.
So berechtigt die Einführung dieser Steuer vielleicht auch sein mag - für Menschen die Altersvorsorge in Form von Investmentfonds, Sparkonten, Festgeldern oder etwaigen anderen Anlageformen betreiben, ist diese Steuer ein echter Schlag ins Gesicht, werden doch am Auszahlungszeitpunkt über 25% der Erträge einfach so abgeknapst. Im Prinzip ist es doch so, dass damit nun auch die letzten lukrativen Altersvorsorgeverträge deutlich an Attraktivität verlieren.
Wer aber die Abgeltungssteuer in Bereich der Altersvorsorge umgehen will, sollte sich nun vermehrt nach einem alten Klassiker umschauen - den eigenen vier Wänden. Nach wie vor sind die eigenen vier Wände nämlich die beste Möglichkeit, private Altersvorsorge zu betreiben, wohnt man durch den Erwerb eines Eigenheims doch im Alter mietfrei oder kann, sofern man mehrere Immobilen besitzt, durch Mieteinkünfte ein fortlaufendes Einkommen erzielen. Sehr interessant sind in diesem Zusammenhang Abschreibungsobjekte im Bereich der historischen Häuser/Immobilien, sprich der Altbauten. Besonders in diesem Bereich gibt es sehr lukrative Möglichkeiten, den Kaufpreis einer Immobile durch steuerliche Abschreibungen deutlich zu senken.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Abgeltungssteuer in der Altersvorsorge zwar ein echter Rückschlag für Sparverträge jeder Art ist, es aber nicht desto trotz sehr interessante Alternativen für die private Altersvorsorge gibt. Mit Sicherheit wird es hier eine Rückbesinnung auf die Klassiker der Altersvorsorge geben - z.B. die eigenen vier Wände.